Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollt ihr „begleitet fahren“, könnt ihr euch schon mit 16,5 Jahren anmelden. Dort macht ihr -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen.
Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.
Die Begleitpersonen müssen
Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 % weniger Unfälle als diejenigen mit frischem Führerschein, die zuvor nicht beim BF17 mitgemacht haben.
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Fahrschule Dirk Scherff
Dirk Scherff
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