Endlich Auto fahren!
Wir sind euer Ansprechpartner für euren Start in die motorisierte Welt!
Was sind die Vorraussetzungen für einen Führerschein der Klasse B (PKW)?
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17).
Mehr Info dazu hier: Fahren ab 17
Fahrzeug:
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung:
Enthaltene Lizenzen:
AM und L
Mehr Infos zur Fahrerlaubnis Klasse B erhaltet ihr direkt bei uns.
Ruft uns einfach an, wir freuen uns auf euch!
Du möchtest endlich deinen PKW Führerschein machen? Dann bist du bei uns genau richtig.
Seit 1983 bilden wir in den verschiedensten Klassen aus und verhelfen vielen Prüflingen zu Ihrem Führerschein. Zu einem neuen Stück Freiheit!
Vorrausetzungen für den Erwerb des PKW Führerscheins (Klasse B):
Für welche Fahrzeuge gilt die Fahrerlaubnis?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)
Welches Mindestalter muss der Fahrer haben?
18 Jahre. Die Fahrerlaubnis kann aber auch bereits mit 17 Jahren erworben werden. Der Fahrer muss dann von einer oder mehreren, namentlich benannten, und auf der Prüfbescheinigung vermerkten Personen begleitet werden. Begleiter kann sein, wer mindestens 30 Jahre alt ist, 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (oder ehem. Klasse 3) besitzt und nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister hat.
Wie viel Unterricht muss abgelegt werden?
Theorieunterricht
Ersterwerb 12 x 90 Minuten Minuten Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Erweiterung 6 x 90 Minuten Grundstoff
2 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisunterricht
Ersterwerb: Grundausbildung sowie
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung und Dunkelheit
Erweiterung: Grundausbildung sowie
5 x 45 Minuten Überland
4 x 45 Minuten Autobahn
3 x 45 Minuten Dämmerung und Dunkelheit
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Die Erteilung der Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde (Straßenverkehrsamt Wuppertal) beantragt werden. Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
• Anmeldeformular (*)
• Aufkleber mit Unterschrift zur Erstellung des Führerscheins (*)
• Kopie des Personalausweises (*)
• 2 aktuelle, biometrische Passbilder
• Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
• Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
• ggf. Begleiterunterlagen
• 43,40 € Gebühren (gehen direkt an das zuständige Straßenverkehrsamt)
(*) = wird bei der Anmeldung in der Fahrschule ausgefüllt
Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?
Nach Abschluss der Ausbildung muss eine theoretische Prüfung bestehend aus 20 Fragen Grundwissen (bzw. 10 Fragen bei einer Erweiterung) sowie 10 Fragen Wissen über die Klasse B abgelegt werden. Ebenfalls muss eine praktische Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer abgelegt werden. Beide Prüfungen werden durch den TÜV Rheinland e.V. abgenommen.
Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Fahrschule Dirk Scherff
Dirk Scherff
Hahnerbergerstr. 11
42349 Wuppertal
(Cronenberg-direkt neben der Sparkasse am Hahnerberg)
Tel: 0202-400 655
Fax: 0202-409 91 97
Öffnungszeiten:
Mo., Mi. & Do.:
15:00-18:00 Uhr
Zweigstelle Cronenberg:
Kemmannstr. 2
42349 Wuppertal
(Cronenberg-Zentrum)
Tel.: 0202-4755555
Öffnungszeiten:
Di. & Fr.: 16:30-18:30 Uhr
Sa: 11:00-13:00 Uhr
Zweigstelle Elberfeld
Weststr. 66
42119 Wuppertal
(Fahrschule am Kleeblatt-direkt gegenüber der Sparkasse)
Tel.: 0202-431628
Öffnungszeiten:
Mo., Mi. & Fr.:
17:00 - 19:00 Uhr
E-Mail:
Internet:
www.fahrschule-in-wuppertal.de
oder