LKW Führerschein - Berufskraftfahrer

 

 

Bis auf Weiteres können wir momentan leider keine BKF-Ausbildung anbieten. Sobald sich diese Situation ändert, informieren wir euch sofort! Vielen Dank für euer Verständnis.

 

Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

Berufsausbildung

  •  
    • Berufskraftfahrer (BKF)
    • Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)
    • Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

 

 

 

 

Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung!

Beschleunigte Grundqualifikation

  • Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
  • Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!

 

Zusammen mit unseren Partnern sind wir auch in diesem komplexen Verkehrsbereich Ihr zuverlässiger Partner. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

 

 

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Prüfungen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Prüfungsmodalitäten der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation.

 

1. Grundqualifikation

Die theoretische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus:

  • Multiple-Choice-Fragen
  • Fragen mit direkter Antwort
  • einer Erörterung von Praxissituationen

 

2. Prüfungsdauer

Ausbildung

Theo retische Prüfung


Praktische Prüfung


Gesamt-zeit

Fahrprüfung

Praktischer Prüfungsteil

Kritsche Situationen

Grundqualifikation (GQ)

240 min

120 min

30 min

max. 60 min

450 min

Beschleunigte GQ

90 min

entfällt

entfällt

entfällt

90 min

GQ für Quereinsteiger*

170 min

120 min

30 min

max. 60 min

380 min

GQ für Umsteiger**

110 min

60 min

30 min

max. 30 min

230 min

Beschleunigte GQ für Quereinsteiger

60 min

entfällt

entfällt

entfällt

60 min

Beschleunigte GQ  für Umsteiger

45 min

entfällt

entfällt

entfällt

45 min

Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung 
** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM und umgekehrt

 

3. Ziele der Prüfungen

Prüfungsteile

Ziele

Fahrprüfung

  • Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden. Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers in allen verschiedenen Verkehrsituationen zu beurteilen
  • Die Fahrprüfung dauert 120 Minuten

praktischer Prüfungsteil

  • Ziel des praktischen Prüfungsteils ist die Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs,
  • insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdeckung mit einer Plane und Entfernen der Plane
  • Der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten

Bewältigung kritischer Fahrsituationen

  • Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt
  • Der praktische Prüfungsteil Bewältigung kritischer Fahrsituationen dauert 60 Minuten.
  • Das bei der praktischen Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug muss den jeweiligen
  • Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen

 

4. Bewertung der Prüfungen

Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch den Prüfer der IHK und, sofern notwendig, durch Hinzuziehen amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (praktische Prüfungsteile).

 

5. Zum Bestehen der Prüfung müssen

  • in der theoretischen Prüfung mindestens 50 % der Gesamtpunkte.
  • in der praktischen Prüfung
    • mindestens 50 % der Gesamtpunkte und
    • in jedem praktischen Teil mindestens 20 % der jeweils möglichen Punkte
  • Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind. 

* Alle Angaben gemäß Mustersatzung des DIHK.

 

6. Bei nicht bestandener Prüfung(en)

Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung sowie die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.

 

7. Prüfungsnachweis

Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt. Verweisungen bzw. Zusammenlegungen an bzw. mit anderen IHK´n sind möglich.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung stellt die jeweilige IHK eine Bescheinigung aus, mit deren Hilfe der Absolvent die Schlüsselnummer 95 in den Führerschein eintragen lässt.

 

8. Ausbildungs- und Prüfungsinhalte

1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

a) Güter- und Personenverkehr

  • Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
  • Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
  • Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.

b) nur Güterverkehr

  • Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.

c) nur Personenverkehr

  • Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste,
  • Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses.

2. Anwendung der Vorschriften

a) Güter- und Personenverkehr

  • Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr

b) nur Güterverkehr

  • Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

c) nur Personenverkehr

  • Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

a) Güter- und Personenverkehr

  • Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
  • Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Ziel: Sensibilität für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen
  • Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt

b) nur Güterverkehr

  • Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

c) nur Personenverkehr

  • Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung

Alle Angaben gemäß Mustersatzung des DIHK

 

Was Sie als Fahrer wissen sollten:

Grundqualifikation:
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf. Sie wird erworben entweder durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation) oder durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung ohne Unterrichtspflicht oder durch Berufsausbildung BKF/FIF.

Regelmäßige Weiterbildung
:
Erwerb durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (ohne Prüfung) in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z. B. 5 x 7 Stunden).

Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt

  • Innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
  • Bis einschließlich zum 9. September 2013 für alle gewerblichen Busfahrer
  • Bis einschließlich zum 9. September 2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer

 

Weitere Informationen erhalten direkt in unserer Fahrschule:

Fahrschule Dirk Scherff

Dirk Scherff

Hahnerbergerstr. 11

42349 Wuppertal

(Cronenberg-direkt neben der Sparkasse am Hahnerberg)

 

Tel: 0202- 400 655 

Fax: 0202- 409 91 97

 

Öffnungszeiten: 

Mo, Mi & Do:

15:00 - 18:00 Uhr 

 

Zweigstelle Cronenberg

Kemmannstr. 2

42349 Wuppertal

(Cronenberg-Zentrum)

 

Tel.: 0202-4755555

 

Öffnungszeiten: 

Di. & Fr.: 16:30-18:30 Uhr

Sa: 11:00-13:00 Uhr

 

Zweigstelle Elberfeld

Weststr. 66

42119 Wuppertal

(Fahrschule am Kleeblatt-direkt gegenüber der Sparkasse)

 

Tel.: 0202-431628

 

Öffnungszeiten: 

Mo., Mi. & Fr.:

17:00 - 19:00 Uhr

 

 

E-Mail:

info@teamscherff.de

Internet:

www.fahrschule-in-wuppertal.de

oder

www.teamscherff.de

 

 


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