Ab dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine "Grundqualifikation" nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Berufsausbildung
- Berufskraftfahrer (BKF)
- Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)
- Alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
- Vorbesitz der entsprechenden Faherlaubnisklasse ist Voraussetzung!
Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahererlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
Zusammen mit unseren Partnern sind wir auch in diesem komplexen Verkehrsbereich Ihr zuverlässiger Partner. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin
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